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Berlin

Ein Sieg für die Liebe, die offene und freie Gesellschaft?

Jahrhundertelang konnten in Deutschland nur Mann und Frau eine Ehe schließen. Jetzt aber sollen auch Homosexuelle heiraten dürfen – so sieht es ein Gesetzentwurf vor, der mit Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde.

Lesezeit: 2 Minuten
Was soll sich ändern? Das Gesetz öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – mit allen Rechten und Pflichten. Bisher, genau genommen seit 2001, konnten Homosexuelle hierzulande nur eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen, eine Art „Ehe light“. Unterschiede zur Ehe, etwa im Miet-, Erb- und Steuerrecht, wurden über die Jahre zwar beseitigt ...
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Ex-Verfassungsrichter Papier: Grundgesetz ändern

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Papier dem Magazin „Der Spiegel“. „Das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen.“

Das Bundesverfassungsgericht habe bis zuletzt in seinen Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte ihr Nein damit begründet, dass der grundgesetzliche Schutz für die Ehe von Mann und Frau gelte.