Der Georgsdom ist zwar das Wahrzeichen des Bistums Limburgs, doch Baulastträger ist das Land Hessen. Der Grund hierfür ist ein Staatsvertrag des rheinland-pfälzischen Nachbarbundeslandes mit den katholischen Bistümern in Hessen vom 9. März 1963.
Neben dem markanten Gotteshaus hoch oben über der Lahn gilt die gleiche Regelung für den Dom zu Fulda sowie – aufgrund eines weiteren Staatsvertrages des Landes Hessen mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen von 1960 – für die Elisabethkirche und die Universitätskirche in Marburg.