Da sagt die Stadtverwaltung zur Situation
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Hiergegen hat der Eigentümer Widerspruch eingelegt“, heißt es aus dem Rathaus. Und weiter: „Das Verfahren ist beim Kreisrechtsausschuss anhängig. Allen Bewohnern, die nach einer städtischen Unterkunft gefragt haben, hat die Stadt Wohnraum zur Verfügung gestellt. Alle sich in dem Gebäude aufhaltenden Personen tun dies freiwillig und können jederzeit anderweitig eine Unterkunft von der Stadt erhalten.“