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Aus dem Müll geholt – Kündigung nach Bagatellen

Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt. Einige Beispiele:

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Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt. Einige Beispiele: - März 2010: Eine Altenpflegerin in Konstanz hatte sechs Maultaschen mitgenommen, die für die Bewohner des Seniorenheims bestimmt waren, aber im Müll gelandet wären. Wegen Diebstahls wurde ihr fristlos gekündigt. Vor dem Landesarbeitsgericht einigen sich die 58-Jährige und und ihr ...