Auch die neue Landesregierung bleibt dabei: Hunsrückquerbahn soll für Öffentlichen Personennahverkehr reaktiviert werden
und Mobilität: „Für den Abschnitt VG Langenlonsheim bis VG Simmern sind rund 800 Einwendungen eingegangen. Im Abschnitt Kirchberg sind es rund 40. Es handelt sich um Einwendungen und nicht um einzelne Verfahren, und es ist üblich, dass bei jedem größeren Projekt Einwendungen durch Bürger eingereicht werden. Jedes Anliegen wird geprüft und beantwortet“, schreibt Presssprecherin Manuela Ohs. Und weiter: „Die Landesregierung hat das Ziel gesetzt, dass RLP zwischen 2035 und spätestens 2040 klimaneutral werden soll. Für den Klimaschutz im Verkehrsbereich spielt der ÖPNV eine zentrale Rolle. Der Schie-nenverkehr ist hier das Rückgrat.
Die neue Landesregierung hält daran fest, die Hunsrückquerbahn zu reaktivieren, um die Anbindung der Region zu verbessern und hat sich vorgenommen, dass das laufende Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamtes bis zum Erlangen des Baurechts abgeschlossen und gegebenenfalls ein in Stufen wirkendes Konzept zur Inbetriebnahme als regionale Erschließungsachse entwickelt wird. Eine Einflussmöglichkeit des Landes auf das Verfahren besteht nicht. Derartige Verfahren sind sehr langwierig. Anregungen und Bedenken werden ernst genommen. Deswegen wird jede Einwendung berücksichtigt, geprüft und bearbeitet. Ebenso ist es notwendig, während der Verfahrensdauer geänderte Rechtslagen und neue Anforderungen aus Regelwerken zu berücksichtigen, sodass bestimmte Teile der Planfeststellungsunterlagen zu überarbeiten sind. Daher wird es für den Abschnitt 1 Langenlonsheim – Simmern eine erneute Offenlage geben. Wann die ersten Züge fahren, kann derzeit aufgrund des Verfahrens nicht gesagt werden.“
Das sagt das Eisenbahnbundesamt (EBA) Bonn: „Es handelt sich um zwei Verfahren, den Planfeststellungsabschnitt 1 (Langenlonsheim bis Simmern) und Abschnitt 2 (VG Kirchberg). Im laufenden Anhörungsverfahren für den Abschnitt 1 sind 52 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 785 Einwendungen Privater eingegangen. Im Anhörungsverfahren für Abschnitt 2 gingen 39 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und 62 Einwendungen Privater ein. Die Strecke 3021 zwischen Langenlonsheim und Büchenbeuren wird von der DB Netz AG betrieben. Das Unternehmen hat die Strecke nach Paragraf 4 und 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in einem sicheren und betriebsbereiten Zustand vorzuhalten. Das EBA überwacht die Einhaltung dieser Betriebspflicht. Durch die angestrebte Aufnahme von Güterverkehr durch Widmer Rail Services (WRS) wurde bekannt, dass für den Schienenverkehr noch Hindernisse bestehen. Beispielsweise sind nicht alle Gleise in einem befahrbaren Zustand. Auch sind die Bahnübergangssicherungen zum Teil nicht mehr funktionsfähig. Das EBA erwartet von der DB Netz AG einen zeitnahen Plan für die Instandsetzung und Wiederherstellung der Befahrbarkeit. Für Abschnitt 1 wurden die Planfeststellungsunterlagen im November 2014 an die Anhörungsbehörde (Landesbetrieb Mobilität) übersandt. Die Erörterung war am 8. November 2016. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Für Abschnitt 2 ist es abgeschlossen, der Abschlussbericht liegt dem EBA vor. Die Vorhabenträgerin wurde aufgefordert, Planunterlagen nachzureichen bzw. zu überarbeiten. Diese überarbeiteten Unterlagen sind bislang noch nicht eingegangen.“
Das sagt die Widmer Rail Services (WRS) Karlsruhe: „Wir halten weiter am Projekt ,Hunsrückquerbahn' fest und haben auch für 2022 die Trassen angemeldet. Aktuell haben wir keine regelmäßigen Fahrten in den Hunsrück. Wir bieten aber Ad-hoc-Verkehre an. Bei der Frage nach den Gütern kommt es darauf an, welche Leistungen angefragt werden. Wir stehen nicht in Kontakt mit der Landesregierung.“ Daher habe WRS auch keine Informationen über eine mögliche Reaktivierung der Bahn, schreibt Alena Dupeyre, Assistenz
der WRS-Geschäftsführung. mz