Ablösevertrag kommt Eigentümern entgegen

Eigentümer noch unbebauter Grundstücke müssen aufgrund der neuen Satzung zusätzlich zum wiederkehrenden Beitrag auch einen Einmalbeitrag bezahlen. Bislang gilt in der Alt-VG Bad Ems, dass sie einen Baukostenzuschuss zu den Investitionen der Werke nur dann leisten müssen, wenn sie tatsächlich bauen und somit ans Kanalnetz angeschlossen werden. Das ändert sich jetzt. Künftig reicht es bereits aus, wenn nur die Möglichkeit besteht, das Grundstück anzuschließen. Das heißt, dass dies zum Inkrafttreten der Satzung – voraussichtlich am 1. Januar 2021 – schlagartig auf mehr als 500 unbebaute Grundstücke zutrifft. Die Verbandsgemeinde peilt eine Übergangslösung an.

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Eigentlich müsste der einmalige Investitionskostenanteil innerhalb von höchstens vier Jahren bezahlt werden. Zudem würde der Einmalbeitrag voraussichtlich höher ausfallen als derzeit. Um diese hohe Belastung abzufedern, will man eine Ablösevereinbarung anbieten. Diese soll den Grundstückseigentümern auf zweierlei Art entgegenkommen:

  • Der Einmalbeitrag wird auf Basis der zuletzt 2008 vorgenommenen Kalkulation errechnet.
  • Die Eigentümer haben bis zu zehn Jahre Zeit, den Betrag zu überweisen. Nur wenn das Grundstück früher bebaut wird, ist der Einmalbeitrag spätestens zu diesem Zeitpunkt fällig. Voraussetzung für günstige Konditionen ist, dass die Betroffenen mit den Werken vor Ende des laufenden Jahres einen Ablösevertrag abschließen.

Experte Rolf Flerus von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde bei der Erarbeitung der neuen Satzung beraten. Der langjährige frühere Werkleiter hat eine klare Meinung zu dem Angebot des Ablösevertrags. „Das ist bürgerfreundlich“, sagt er. „Wenn jemand diesen Vertrag nicht abschließt, wäre er dumm.“ crz

Archivierter Artikel vom 05.04.2020, 17:46 Uhr