ExtraAnforderungen und Bedingungen für mögliche Laienrichter06.06.2018, 12:05 UhrFolgende Bedingungen gelten für Schöffen: Aktualisiert am 06. Juni 2018 12:06 UhrBewerber müssen am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt seindeutsche Staatsangehörige mit ausreichender Sprachkompetenzausgeschlossen ist, gegen den eine mehr als sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuftausgeschlossen sind Justizbeschäftigte oder Beschäftige religiöser ... Artikel teilen Artikel teilen