Extra
Anforderungen und Bedingungen für mögliche Laienrichter

Folgende Bedingungen gelten für Schöffen:

  • Bewerber müssen am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein
  • deutsche Staatsangehörige mit ausreichender Sprachkompetenz
  • ausgeschlossen ist, gegen den eine mehr als sechsmonatige Freiheitsstrafe verhängt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft
  • ausgeschlossen sind Justizbeschäftigte oder Beschäftige religiöser
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