Der Landtag muss diese Änderung der Geschäftsordnung aber noch mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Im Deutschen Bundestag gibt es ein ähnliches Format seit dieser Legislaturperiode.
2020 soll die Regierungschefin auch im März und August befragt werden. Die Befragung soll maximal 35 Minuten dauern. Jede Fraktion darf dafür bis zu zwei Tage vorher ein Thema einreichen. „Zulässig sind ausschließlich Themen, die von aktuellem sowie allgemeinem Interesse sind und die in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen.“
Die Ministerpräsidentin hat zu Beginn fünf Minuten Zeit für einen aktuellen Bericht der Landesregierung. Anschließend stehen dann den Fraktionen insgesamt 18 Fragen zu, diese müssen sich auf ihre fünf eingereichten Themen und den aktuellen Bericht beziehen. Die größere Oppositionspartei CDU darf fünf, die AfD als kleinere Oppositionspartei vier Fragen stellen. Den Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne stehen außerdem je drei Fragen zu. „Die Fragen müssen kurz gefasst sein und nur aus einer Einzelfrage bestehen“, heißt es. Die Antwort der Ministerpräsidentin soll dann ebenso möglichst kurz ausfallen. dpa