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AfD-Hallenvermietung: Stadtrat gegen Klageweg

Schlusspunkt im Streit um die Vermietung der Hunsrückhalle für eine Veranstaltung der AfD im Sommer: Der Stadtrat akzeptiert die Entscheidung der Kommunalaufsicht, die mitgeteilt hatte, dass der mit der AfD unterzeichnete Vertrag nicht gekündigt werden darf. Die Rechtswidrigkeit eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses ist bestätigt worden. Die Aussetzung dieses Beschlusses durch Stadtbürgermeister Andreas Nikolay war somit rechtmäßig, sodass die Kündigung nicht ausgesprochen werden kann.

Der Stadtrat hätte die Möglichkeit gehabt, gegen die Entscheidung der Kommunalaufsicht zu klagen. Der Rat hat sich allerdings am Mittwochabend im nicht öffentlichen Sitzungsteil dagegen entschieden, teilt Stadtbürgermeister Andreas Nikolay mit. Über das Abstimmungsverhalten wurde nichts bekannt.

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