Fall Susanna Rheinland-Pfalz schickt nur verurteilte Straftäter in den Irak zurück - Schnellere Asylurteile
Abschiebepraxis: Rheinland-Pfalz schickt nur verurteilte Straftäter in den Irak zurück
Tatverdächtiger
Ali B. wird von Beamten aus einem Helikopter zum Polizeipräsidium Westhessen gebracht. Foto: Boris Roessler
Boris Roessler. dpa

Rheinland-Pfalz. Nach dem gewaltsamen Tod von Susanna (14) aus Mainz wird neben einigen brisanten Fragen zur Flughafenkontrolle auch heftig darüber diskutiert, ob der teils geständige Täter Ali B. aus Rheinland-Pfalz schneller und somit eventuell vor dem Tod des Mädchens abgeschoben worden wäre. Nachfragen unserer Zeitung ergeben: vermutlich nicht. Weitere Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem tragischen Fall aufdrängen: Dauern die Gerichtsverfahren im Land auch eineinhalb Jahre, so wie in Wiesbaden? Und: Wie viele der von der Polizei in einem Frühwarnsystem ermittelten ausländischen Intensivtäter mussten inzwischen das Land verlassen? Wir haben nachgehakt.

Aktualisiert am 14. Juni 2018 15:46 Uhr
{element} Eine der Grundsatzfragen lautet: Schiebt Rheinland-Pfalz in den Irak ab? Wie das Integrationsministerium erklärt, „sind Abschiebungen von Straftätern in den Irak unter bestimmten Bedingungen möglich“. Aber es betont auch: „Wenn noch keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, sondern beispielsweise lediglich ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, ist keine Abschiebung möglich.

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