Eigentümer noch unbebauter Grundstücke müssen aufgrund der neuen Satzung zusätzlich zum wiederkehrenden Beitrag auch einen Einmalbeitrag bezahlen. Bislang gilt in der Alt-VG Bad Ems, dass sie einen Baukostenzuschuss zu den Investitionen der Werke nur dann leisten müssen, wenn sie tatsächlich bauen und somit ans Kanalnetz angeschlossen werden. Das ändert sich jetzt. Künftig reicht es bereits aus, wenn nur die Möglichkeit besteht, das Grundstück anzuschließen. Das heißt, dass dies zum Inkrafttreten der Satzung – voraussichtlich am 1. Januar 2021 – schlagartig auf mehr als 500 unbebaute Grundstücke zutrifft. Die Verbandsgemeinde peilt eine Übergangslösung an.
Eigentlich müsste der einmalige Investitionskostenanteil innerhalb von höchstens vier Jahren bezahlt werden. Zudem würde der Einmalbeitrag voraussichtlich höher ausfallen als derzeit. Um diese hohe Belastung abzufedern, will man eine Ablösevereinbarung anbieten.