Vier Jahre ist es jetzt her, als sich ein damals 36-jähriger Mann wegen diverser Delikte im sogenannten „König von Eritrea-Prozess“ zum ersten Mal am Landgericht Koblenz verantworten musste. Unter anderem hatte er eine Westerburger Bäckereimitarbeiterin geküsst, hatte einer Kindergärtnerin an die Brüste gegriffen, war mehrfach ohne Fahrkarte mit der Bahn gefahren und hatte – mit einem Messer in der Tasche – verschiedene Gegenstände gestohlen. Zudem hatte er auf einem Schulhof mit seinem Finger auf Kinder gezeigt und hatte mehrfach den Wunsch geäußert „Liebe zu machen.“
Der Begriff „König von Eritrea“ fiel im Prozess erstmals durch die Dolmetscherin als Selbstbezeichnung des Angeklagten. Erst später stellte sich heraus, dass er sich bereits bei der Haftvorführung als „Präsident von Eritrea“ bezeichnet hatte, was die Beamten entsprechend in den Akten vermerkten. So hat der Prozess seinen Namen bekommen. Es war der Beginn eines der interessantesten Verfahren, die ich begleiten durfte.

Im Zuge der Beweisaufnahme wurde der Prozess immer kurioser. Beispielsweise fragte der damalige Angeklagte die Zuschauer, ob diese für ihn wahlweise eine Frau oder eine Wohnung hätten. Wie der psychiatrische Gutachter mitteilte, habe der „König von Eritrea“ der Staatsanwältin bei der Haftvorführung „einen Heiratsantrag gemacht“. Im Gefängnis habe er den Arm um eine Justizvollzugsbeamtin gelegt und nach Kondomen gefragt.
Als wirr und unlogisch beschrieb der Sachverständige die Gedankenvorgänge des selbst ernannten Staatsoberhaupts. So dürfe er sein Geld, welches er von den „Bundesdeutschen“ erhält, nicht für Speisen ausgeben. Seinem Verständnis nach müsste man das „Bundesgeld“ für Prostituierte ausgeben, weil dies vom Staat so gewollt sei.
Koblenz/Westerwald. Der selbst ernannte „König von Eritrea“, der im Westerwaldkreis offenkundig mehrere Straftaten begangen hat, wird stationär in einer Psychiatrie untergebracht.
Schlimme Straftaten befürchtet: Angeblicher „König von Eritrea“ muss in die Psychiatrie
Warum sich der Eritreer im Raum Limburg niedergelassen hatte, war am Ende nur schwer nachzuvollziehen. Über Äthiopien war der „König von Eritrea“ aus seinem Heimatland nach Italien geflohen. Durch einen Freund, der in Norwegen lebt, kam er auf die Idee, nach Schweden zu reisen. Dort hätte man ihm eine Frau versprochen. Er musste das Land allerdings nach kurzer Zeit wieder verlassen. Aufgrund der versprochenen Frau wollte er erneut nach Schweden reisen. Wohl wegen einer Fahrkartenkontrolle verließ er den Zug und blieb in der Region. Die Straftaten fanden allerdings alle in Rheinland-Pfalz statt. Er wurde zu einem dauerhaften Aufenthalt im Maßregelvollzug verurteilt.
Da der Bundesgerichtshof das erste Urteil als fehlerhaft ansah, hat dieser den Fall an das Landgericht zurückgegeben. Eine neue Strafkammer musste sich des Verfahrens annehmen und eine erneute Beweisaufnahme durchführen. Hier präsentierte sich der Angeklagte nicht mehr so zerfahren. Auch aufgrund der Tatsache, dass er Stimmen hört, wurde er erneut zu einem dauerhaften Aufenthalt im Maßregelvollzug verurteilt. Als König würde er sich mittlerweile nicht mehr betiteln. Aber in einem war er sich sicher: Er wäre ein guter König, der immer für sein Land da wäre.
Der Autor
Marvin Conradi, 33 Jahre alt, studierte Angewandte Medien in Frankfurt. Im Zuge eines Praktikums kam er im Jahr 2017 zur Westerwälder Zeitung. Es folgten einige Jahre als freier Mitarbeiter im Westerwald, ehe er im Jahr 2023 ein Volontariat begann. Einer seiner Themenschwerpunkte war unter anderem die Gerichtsberichterstattung vom Amtsgericht Montabaur sowie vom Landgericht Koblenz. Seit dem Jahr 2025 ist er als Blattmacher für die Gestaltung der Zeitungsseiten zuständig. Journalist ist er aus zwei Gründen geworden: „Zum einen, um die Öffentlichkeit zu informieren, und zum anderen, weil jeder Arbeitstag unvorhersehbar ist.“


