Koblenzer Landgericht befürchtet schwere Straftaten im sexuellen Bereich, wenn der Mann nicht behandelt wird - 36-Jähriger sieht sich selbst nicht als krank: Schlimme Straftaten befürchtet: Angeblicher „König von Eritrea“ muss in die Psychiatrie
Koblenzer Landgericht befürchtet schwere Straftaten im sexuellen Bereich, wenn der Mann nicht behandelt wird - 36-Jähriger sieht sich selbst nicht als krank
Schlimme Straftaten befürchtet: Angeblicher „König von Eritrea“ muss in die Psychiatrie
Blick in einen Sitzungssaal des Koblenzer Landgerichts Landgericht Koblenz
Koblenz/Westerwald. Der selbst ernannte „König von Eritrea“, der im Westerwaldkreis offenkundig mehrere Straftaten begangen hat, wird stationär in einer Psychiatrie untergebracht. Dies hat die zwölfte Strafkammer um Richterin Anne Werner am Landgericht Koblenz entschieden. Das Gericht war letztlich überzeugt davon, dass der Mann weitere Straftaten begehen würde, wenn er sich untherapiert in der Öffentlichkeit auffällt.
Der 36-Jährige ist aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig, so das Ergebnis des Gutachtens im Rahmen der Beweisaufnahme. Da er keine Krankheitseinsicht hat, sei in der Zukunft auch mit schweren Straftaten mit sexuellem Hintergrund zu rechnen, hieß es vor Gericht.