70-Tage-Regelung für kurzfristig Beschäftigte bleibt
Neben dem anhaltenden Ärger über die neuen Vorgaben für Planwagenfahrten durfte sich Weinbau-Präsident und Parteifreund Thomas Höfer in dieser Woche aber auch über eine gute Nachricht freuen: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) informierte ihn darüber, dass die 70-Tage-Regelung für Aushilfskräfte bleibt.
Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer einen kurzfristigen Minijob maximal 70 Tage im Jahr ausüben darf. Dabei müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Im Gespräch war, diese Beschäftigung auf 50 Tage zu begrenzen. Doch Klöckner gab jetzt Entwarnung.