Gegen den in mehr als 80 (!) Fällen polizeibekannten Mann lagen gleich vier Fahndungsnotierungen vor - ein Haftbefehl und zwei Aufenthaltsermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft wegen besonders schweren Falls des Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem steht er aufgrund der Begehung eines Eigentumsdeliktes unter Führungsaufsicht des Landgerichts Trier.
Zur Verbüßung der noch ausstehenden Haftstrafe von 616 Tagen, aus ursprünglich 2 Jahren 4 Monaten, wurde er in eine nahe gelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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616 Tage Haft - Bundespolizei Trier nimmt 45-Jährigen fest

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