Gegen den zuvor aus Belgien eingereisten Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht (Führen eines Totschlägers) vor. Zudem führte er aktuell ein nicht zugelassenes Pfefferspray mit sich. Das Pfefferspray wurde sichergestellt und ein erneutes Strafverfahren eingeleitet.
Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro setzte der Syrer seine Reise fort.
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60 Tage Haft durch Zahlung von 2.400 Euro abgewendet
