22 000 Euro fielen bereits für Kanzlei an - Wegen Anwaltskosten brachte der Rechnungshof in einem Bad Kreuznacher Fall Schadensersatzansprüche ins Spiel
22 000 Euro fielen bereits für Kanzlei an: Kostet Spiegels Personalstreit zu viele Steuergelder?
Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne).
dpa

Rheinland-Pfalz. Die Besetzungsrüge des Oberwaltungsgerichts (OVG) platzte schon in den Auftakt der Kampagne, die Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) als grüne Spitzenkandidatin startete. Aber nun muss sich die Politikerin, die in Doppelfunktion die Beförderungsaffäre im Umweltministerium als Nachfolgerin von Ulrike Höfken (Grüne) aufräumen soll, auch noch fragen lassen: Ließ sie es sich – erfolglos – zu viel Steuergeld kosten, einer Favoritin eine Referatsleitung in ihrer Verbrauchschutzabteilung zu verschaffen?

Lesezeit 2 Minuten
Denn nicht nur Juristen diskutieren darüber, warum sie in einem „Wald- und Wiesenfall“ eine Bonner Anwaltskanzlei einschaltete, die nicht nach gesetzlichen Gebühren, sondern nach Stundensätzen abrechnet. Folge: Hätte das Ministerium vor dem OVG gewonnen, hätte es von der Klägerin nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren verlangen können.

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