100.000 Prozesse gegen Homosexuelle in der Bundesrepublik
Der mehr als 100 Jahre alte sogenannte Schwulenparagraf 175 wurde erst im Jahr 1994 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Bis dahin galt Homosexualität in Deutschland unter Umständen noch als strafbar. Die Nationalsozialisten hatten den Paragrafen, der noch aus der Kaiserzeit stammte, verschärft.
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Die Bundesrepublik hatte die verschärfte Regelung zuerst übernommen. Zwar wurde die Bestrafung erwachsener Homosexueller wegen „Unzucht“ 1969 abgeschafft. Endgültig gestrichen wurde der Paragraf 175 aber erst 1994.
Geschätzt wird, dass auf seiner Basis in der Bundesrepublik rund 100.