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Mainz

Wie sich der Markt für Arzneimittel gewandelt hat

Das Arzneimittelgesetz schreibt die Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen (etwa Schmerzmittel wie Aspirin) und frei verkäuflichen Arzneimitteln (etwa pflanzliche Produkte wie Baldrian-Tropfen) vor. Bei der letzten Gruppe konkurrieren die Apotheken unter anderem mit Drogeriemärkten, alle anderen Arzneimittel gibt es nur in Apotheken.

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Mainz - Das Arzneimittelgesetz schreibt die Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen (etwa Schmerzmittel wie Aspirin) und frei verkäuflichen Arzneimitteln (etwa pflanzliche Produkte wie Baldrian-Tropfen) vor. Bei der letzten Gruppe konkurrieren die Apotheken unter anderem mit Drogeriemärkten, alle anderen Arzneimittel gibt es nur in Apotheken. Im Unterschied zu den verschreibungspflichtigen Medikamenten können Apotheken ...