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Mayen/Koblenz

Wasserleitung muss geduldet werden

Der Eigentümer eines Grundstücks am Stadtrand von Mayen bleibt vorerst verpflichtet, eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, mit der ein Eilantrag des betroffenen Eigentümers abgelehnt wurde. Der Antragsteller ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich der Stadt Mayen. Über dieses verläuft unterirdisch seit etwa 30 Jahren eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen.

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Mayen/Koblenz – Der Eigentümer eines Grundstücks am Stadtrand von Mayen bleibt vorerst verpflichtet, eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen, die in seinem Grundstück verläuft, zu dulden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, mit der ein Eilantrag des betroffenen Eigentümers abgelehnt wurde. Der Antragsteller ist Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich der Stadt Mayen. Über dieses verläuft unterirdisch seit etwa 30 Jahren eine Wasserleitung der Stadtwerke Mayen.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Donnerstagausgabe der Mayener Rhein-Zeitung.