Mayen

Waren bestellt ohne Geld in der Hinterhand

Das Amtsgericht Mayen hat eine 43-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau, die mittlerweile im Westerwald lebt, in sieben Fällen Waren oder Dienstleistungen bestellt hat, ohne die erforderlichen finanziellen Mittel zu haben. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte die Frau im Dezember 2009 mit 2000 Euro Eigenkapital ein Lokal in der Region Mayen gepachtet.

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Mayen – Das Amtsgericht Mayen hat eine 43-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau, die mittlerweile im Westerwald lebt, in sieben Fällen Waren oder Dienstleistungen bestellt hat, ohne die erforderlichen finanziellen Mittel zu haben. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hatte die Frau im Dezember 2009 mit 2000 Euro Eigenkapital ein Lokal in der Region Mayen gepachtet.

Mehr über den Prozess lesen Sie in der Donnerstagausgabe der Mayener Rhein-Zeitung.