Vorausleistung auf wiederkehrenden Ausbaubeitrag

Um die finanziellen Belastungen der Ortsgemeinde im Rahmen des Straßenausbauprogramms 2017 bis 2021 zu reduzieren, hat der Rat die Vorausleistung auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2019 beschlossen. Dem Beitrag sind die nach dem Bauprogramm ermittelten durchschnittlichen beitragsfähigen Aufwendungen in Höhe von Hundert Prozent zugrunde zu legen.

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