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Viele Zweifel an der Schuld des Angeklagten

symbolmainz Foto: Thorben Wengert / pixelio

Wörrstadt/Mainz – Unterschiedlicher als im Russendiscoprozess können Schlussfolgerungen aus einem Gerichtsverfahren nicht ausfallen. Während die Vertreter der Nebenklage darauf beharren, dass die zwei Angeklagten nach der Beweisaufnahme überführt sind, fordert die Verteidigung Freisprüche.

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Wörrstadt/Mainz - Unterschiedlicher als im Russendiscoprozess können Schlussfolgerungen aus einem Gerichtsverfahren nicht ausfallen. Während die Vertreter der Nebenklage darauf beharren, dass die zwei Angeklagten nach der Beweisaufnahme überführt sind, fordert die Verteidigung Freisprüche. Auch die Anklage hat Zweifel an einer eindeutigen Schuldzuweisung angemeldet. "Das Opfer wird hier nicht ignoriert, um einen ...