Mayen - Zwei Jahre Haft wegen unerlaubten Erwerbs und gewerbsmäßigen Handels mit Drogen: So lautet das Urteil des Schöffengerichts Mayen gegen einen 41-Jährigen. Der Mayener hat von Oktober bis Februar in drei Fällen je 200 Gramm und neun Mal je 100 Gramm Marihuana erworben.
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Mayen – Zwei Jahre Haft wegen unerlaubten Erwerbs und gewerbsmäßigen Handels mit Drogen: So lautet das Urteil des Schöffengerichts Mayen gegen einen 41-Jährigen. Der Mayener hat von Oktober bis Februar in drei Fällen je 200 Gramm und neun Mal je 100 Gramm Marihuana erworben.