Versicherung: Wer ersetzt den Schaden?

Bingen -

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Bingen – Wer ersetzt den Schaden?

  1. Die Haftpflicht gilt nur bei Unfällen, nicht bei angezündeten Autos. Brandgeschädigte, die nur haftpflichtversichert sind, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Sie können nur hoffen, dass man die Täter fasst und diese genug Geld haben.
  2. Die Teilkasko erstattet Kosten für Auto und „Kfz-Bestandteile“, erläutert Bianca Boss, Pressereferentin des Bundes der Versicherten. „Kfz-Bestandteile“ sind Navigationsgeräte, Verbandskasten, Warnsignal, Ersatzreifen etc. Was zum Hausrat zählt (Handy, Lederjacke, Fotoapparat), ist nicht in der Teilkasko enthalten – und auch nicht in der Hausratversicherung. Denn die bezieht sich nur auf geschlossene Gebäude.
  3. Wer Vollkasko versichert ist, bekommt den ganzen Schaden ersetzt. Aber: Sein Beitragssatz wird umgehend höher eingestuft. rg