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Koblenz

Urteil: Rauchen in Thekenräumen von Gaststätten nicht erlaubt

Passivrauchen
Allein das Einatmen des Rauchs von fünf Zigaretten täglich, erhöht das Schlaganfallrisiko von Passivrauchern enorm. Foto: Kay Nietfeld

Mit einem Urteil stärkte das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) den Schutz von Nichtrauchern. Geklagt hatte eine Pfälzer Wirtin, die zwar einen abgetrennten Nichtraucherraum ausgewiesen, jedoch das Rauchen am Tresen erlaubt hatte.

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Koblenz - In Thekenräumen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn Gäste beim Eintreten oder auf dem Weg zur Toilette hindurch müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: 7 A 11323/11.OVG). Das gelte für Kneipen oder Restaurants, die nicht zu den Einraum-Rauchergaststätten zählten. ...