Urteil: Rauchen in Thekenräumen von Gaststätten nicht erlaubt
Koblenz
Urteil: Rauchen in Thekenräumen von Gaststätten nicht erlaubt
Allein das Einatmen des Rauchs von fünf Zigaretten täglich, erhöht das Schlaganfallrisiko von Passivrauchern enorm. Foto: Kay Nietfeld DPA
Koblenz - Mit einem Urteil stärkte das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) den Schutz von Nichtrauchern. Geklagt hatte eine Pfälzer Wirtin, die zwar einen abgetrennten Nichtraucherraum ausgewiesen, jedoch das Rauchen am Tresen erlaubt hatte.
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Koblenz – In Thekenräumen von Gaststätten darf nicht geraucht werden, wenn Gäste beim Eintreten oder auf dem Weg zur Toilette hindurch müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: 7 A 11323/11.