Mainz
Urteil: Gefängnisstrafe wegen Diebstahls

Mainz. Das Gericht entschied heute: Gefängnisstrafe für einen vorbestraften 66-Jährigen, der auch seine Freunde beklaute und die beute gleich ins Pfandhaus trug.

Lesezeit 2 Minuten
Von Heiko Beckert Der 42-jährige Goldschmied kann es noch immer nicht fassen. „Er hat einfach geklaut“, sagte er gestern in Saal 16 des Mainzer Amtsgerichts über einen ehemaligen Freund aus. Dieser Freund, ein 66-jähriger Sozialpädagoge im Ruhestand, soll dem Zeugen Schmuck im Wert von knapp 3000 Euro und eine österreichische Goldmünze aus dem Jahr 1915 – ihr Wert wird auf etwa 1000 Euro geschätzt – aus dem Geschäft gestohlen haben.

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