Mainz
Untreueprozess: Laubs Anwälte wollen die Teil-Einstellung

Mainz - Geht es nach seinen Anwälten, dann werden aus dem Anklage-Katalog gegen Ex-Wohnbaugeschäftsführer Rainer Laub 1,3 Millionen Euro gestrichen. Für diese Summe hat die Verteidigung die Teil-Einstellung des Untreueverfahrens beantragt. Begründung: Der Betrag falle unter die fünfjährige Verjährungsfrist für Untreuetatbestände.

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Mainz – Geht es nach seinen Anwälten, dann werden aus dem Anklage-Katalog gegen Ex-Wohnbaugeschäftsführer Rainer Laub 1,3 Millionen Euro gestrichen. Für diese Summe hat die Verteidigung die Teil-Einstellung des Untreueverfahrens beantragt.

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