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Berlin
Union beharrlich: Stichtagsregel gegen Frühverrentungswelle
Bei der Rente zählt jeder Cent. Arbeitnehmer sollen nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können. Foto: dpa
Von unserer Korrespondentin Birgit Marschall
Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem Stichtag sollten nicht auf die Beitragszeit von 45 Jahren angerechnet werden, die Voraussetzung für die Rente mit 63 ist. In der Union ist von einem "rollierenden Stichtag" die Rede, der schrittweise in die Zukunft verschoben werden könnte. Die Union befürchtet, dass ...