Umsetzung schwierig
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„Der Kühlturm unterliegt den Bestimmungen des Atomgesetzes der Bundesregierung. Das bedeutet, dass eine artfremde Nutzung des Gebäudes derzeit nicht möglich ist“, sagte eine Mitarbeiterin der RWE-Pressestelle gegenüber der Rhein-Zeitung. Ihre Empfehlung: Der 28-Jährige solle seine Idee besser beim Umweltministerium präsentieren. „Das werde ich auf jeden Fall machen“, sagt Kramb.
Von unserem Redakteur Phillip Daum