Mainz
Tod nach Fehldiagnose: Mainzer Arzt verurteilt
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Mainz - Ein Orthopäde, der einer Selbstdiagnose eines Patienten folgte und dadurch die Symptome eines Herzinfarkts übersah, muss der Familie des gestorbenen Patienten Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Mainz.

Lesezeit 2 Minuten
Mainz – Selbst wenn ein Patient noch so selbstbewusst und anscheinend fachkundig auftritt, muss der Arzt ihn sorgfältig befragen und untersuchen. Sonst ergeht es ihm wie einem Mainzer Klinikorthopäden: Der ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden und muss jetzt auch noch Schadenersatz zahlen.

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