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Mainz

Stadt muss Arbeitszeit der Brandschützer einhalten

Foto: dpa/Symbolbild

Die Domstadt verstößt als Arbeitgeber mindestens seit 2006 gegen die gültige Arbeitszeitverordnung. Leidtragende sind die Mitglieder der Berufsfeuerwehr.

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Mainz - Die Domstadt verstößt als Arbeitgeber mindestens seit 2006 gegen die gültige Arbeitszeitverordnung. Leidtragende sind die Mitglieder der Berufsfeuerwehr, deren Wochenarbeitszeit nicht bei den erlaubten 48 Stunden liegt, sondern laut Dienstplan bei 52 oder gar 56. Gegen diese Überstunden und für Pausen, die diesen Namen auch verdienen, klagten nun drei ...