So steht es in der Vereinbarung zur Bildung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Mit Blick auf die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Aar-Einrich aus den bisherigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, die folgende Passagen enthält:

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  • Die Verbandsgemeindewerke der neuen Verbandsgemeinde mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Energie und Wärme werden als Eigenbetrieb nach § 86 der Gemeindeordnung geführt.
  • Die Satzungen der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen für die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sollen übergangsweise in der neuen Verbandsgemeinde fortgelten.
  • Die neue VG soll die Möglichkeit nutzen, die § 10 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform eröffnet. Aufgrund der vergleichbaren Betriebsergebnisse in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen soll die neue Verbandsgemeinde möglichst zeitnah zur Gebietsänderung einheitliche Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erheben.
  • Der Bauhof der Verbandsgemeindewerke Hahnstätten wird auf die neue Verbandsgemeinde übergehen. Er soll auch für die neue Verbandsgemeinde eingesetzt werden.