Berliner Büro
Schwimmkurs: Muslimin muss teilnehmen
Burkini

Einige muslimische Mädchen nehmen in sogenannten Burkinis am Schwimmunterricht teil.

dpa

Leipzig/Rheinland-Pfalz - Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne Weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - ist ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Lesezeit 2 Minuten
Es wies damit die Klage einer damals elf Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt am Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen. Das Urteil könnte auch Folgen für die bisherige Praxis an Schulen in Rheinland-Pfalz haben.

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