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Karlsruhe

Schufa hatte ihr Schlaf geraubt: Die Frau, die Zahlenhexerei entzaubern wollte

Kein scharfer Blick auf die Art, wie die Bewertungen zustande kommen: Die Schufa muss einer 54-jährigen Frau nicht die Berechnungen offenlegen. Foto: dpa
Kein scharfer Blick auf die Art, wie die Bewertungen zustande kommen: Die Schufa muss einer 54-jährigen Frau nicht die Berechnungen offenlegen. Foto: dpa

Das Autohaus hatte ihr kein Auto verkaufen wollen – und das hatte eine heute 54-Jährige tief verletzt: Wieso eine Negativauskunft von der Schufa? Die Frage hatte sie gequält – und dazu gebracht, der Wirtschaftsauskunftei die Stirn zu bieten. Aber einen Anspruch auf umfassende Antwort gibt es nicht, hat der BGH entschieden.

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Von Peter Zschunke, dpa Für die Schufa war sie „ein unbeschriebenes Blatt“, jetzt hätte die 54-Jährige Rechtsgeschichte schreiben können. Aber der Bundesgerichtshof wies ihr Verlangen nach umfassender Transparenz am Dienstag zurück. Die Angestellte aus Hessen ging vergeblich durch drei Instanzen, um zu erfahren, wie die Wirtschaftsauskunftei die Werte für ihre Kreditwürdigkeit ...