Die hessische Straßenbauverwaltung hat die Planungen für den hessischen Teilabschnitt des Ausbauvorhabens der Autobahn 643 einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke bei Schierstein überarbeitet. Wegen dieser Veränderungen wird nun ein ergänzendes Anhörungsverfahren als Bedingung für die Erlangung von Baurecht notwendig.