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Brüssel

Rettungsschirm – Kein Grund zum Klagen

Rettungsschirm - Kein Grund zum Klagen Foto: dpa

Andreas Voßkuhle ist Präsident des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Deshalb muss sich der 50-jährige Jurist und ehemalige Rektor der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität an diesem Dienstagmorgen auch an bestimmte Regeln halten, als er das einstimmige Urteil über die deutsche Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verkündet: „Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages hinreichend gewahrt“, liest er vom Blatt ab.

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Von unserem Brüsseler Korrespondenten Detlef Drewes "Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet." Das war’s. Der Schlussstrich unter der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des obersten deutschen Gerichtes mit mehr als 37 000 Klägern. Wäre Voßkuhle Politiker, hätte er auch sagen können: "Leute, an euren Vorwürfen ...