Brüssel
Rettungsschirm - Kein Grund zum Klagen
dpa

Brüssel - Andreas Voßkuhle ist Präsident des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe. Deshalb muss sich der 50-jährige Jurist und ehemalige Rektor der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität an diesem Dienstagmorgen auch an bestimmte Regeln halten, als er das einstimmige Urteil über die deutsche Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verkündet: "Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestages hinreichend gewahrt", liest er vom Blatt ab.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Brüsseler Korrespondenten Detlef Drewes „Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet.“ Das war’s. Der Schlussstrich unter der größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte des obersten deutschen Gerichtes mit mehr als 37 000 Klägern.

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