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Berlin

Rente mit 63: Behörde warnt vor Datenlücke

Geruhsam in die Frührente? Der Nachweis früherer Zeiten der Arbeitslosigkeit könnte in vielen Fällen schwierig werden.
Geruhsam in die Frührente? Der Nachweis früherer Zeiten der Arbeitslosigkeit könnte in vielen Fällen schwierig werden. Foto: dpa

Die geplante Einführung der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wirft technische Probleme auf: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will beim Nachweis der erforderlichen 45 Beitragsjahre auch Zeiten anerkennen, in denen Betroffene das reguläre Arbeitslosengeld I bezogen haben. Doch die Deutsche Rentenversicherung verfügt für den Zeitraum von Juli 1978 bis Januar 2001 gar nicht über ausreichendes Datenmaterial, wie sie jetzt mitteilte.

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Von unserer Berliner Korrespondentin Birgit Marschall Aus ihren "vollmaschinellen" Daten lasse sich nicht ablesen, ob jemand in diesem Zeitraum das reguläre Arbeitslosengeld I oder aber Arbeitslosenhilfe bezogen hat, erklärte die Behörde. Die Unterscheidung ist aber wichtig, weil Nahles nur Zeiten der kurzfristigen Arbeitslosigkeit anerkennen will, in denen Arbeitslosengeld I gezahlt wurde. ...