Prozessauftakt nach gewalttätigem Streit in der Rockerszene

18. Prozesstag vom Rockerprozess: Der Hauptangeklagte erschoss 2010 einen Polizisten, wurde zu neun Jahren Haft verurteilt, musste die Strafe aber nicht absitzen, da der Bundesgerichtshof die Tat als irrtümliche Notwehr wertete und das Urteil aufhob. Im aktuellen Prozess wirft die Anklage ihm und sieben weiteren Rockern das Bilden einer kriminellen Vereinigung vor. Sie sollen sich zum Ziel gesetzt haben, die Outlaws Ahrweiler aufzulösen.
DPA/Archiv
Lesezeit 1 Minute
Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden