Im Prozess um eine Unterlassungsklage gegen den Bürgermeister von Herxheim am Berg wegen eines umstrittenen Zitats über Juden muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen.
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Im Prozess um eine Unterlassungsklage gegen den Bürgermeister von Herxheim am Berg wegen eines umstrittenen Zitats über Juden muss der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen. Das geht aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Amtsgerichts Bad Dürkheim hervor.