Da sich das Grundstück „Brandzentrum“ in Privatbesitz befindet, gelten hier andere Regeln als im rein öffentlichen Raum. Prinzipiell steht dem Eigentümer und im konkreten Fall (siehe Foto rechts) der Verwaltung Hausrecht zu. Das deckt auch die Möglichkeit, das Parken und Anschließen von Rädern zu verbieten und die trotz Verbots abgestellten Drahtesel entfernen zu lassen.