Mainz
Polizei: Kameras als Augenzeugen

Private Kameras dürfen den öffentlichen Raum nicht filmen.

Pixelio

Mainz - Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht.

Lesezeit 2 Minuten
Mainz – Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden