Mainz
Polizei: Kameras als Augenzeugen

Private Kameras dürfen den öffentlichen Raum nicht filmen.

Pixelio

Mainz - Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden. Die Polizei hatte daraufhin ein Phantombild und Fotos einer Überwachungskamera veröffentlicht.

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Mainz – Dürfen Mitschnitte privater Kameras zur Verbrechensaufklärung verwendet werden? Diese Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmaßlichen Vergewaltigers einer 60-jährigen Frau. Er war im Eingangsbereich des Kiosks im Altmünstercenter gefilmt worden.

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