Region Mayen - Nicht auf ungeteilte Gegenliebe stößt das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto), mit dem der Gesetzgeber seit 1. Juli die Einkommen von Personen in Geldschwierigkeiten bis zu einem Mindestmaß von 985,15 Euro schützen lässt. Wenn auch die Geldinstitute in der Region mit den Erleichterungen für ihre (schwierigen) Kunden einverstanden sind, so bürdet ihnen das Gesetz doch Mehrarbeit auf.
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Region Mayen – Nicht auf ungeteilte Gegenliebe stößt das neue Pfändungsschutzkonto (P-Konto), mit dem der Gesetzgeber seit 1. Juli die Einkommen von Personen in Geldschwierigkeiten bis zu einem Mindestmaß von 985,15 Euro schützen lässt. Wenn auch die Geldinstitute in der Region mit den Erleichterungen für ihre (schwierigen) Kunden einverstanden sind, so bürdet ihnen das Gesetz doch Mehrarbeit auf.