Mendig/Nickenich
Mendiger schlägt im Vorübergehen zu

Mendig/Nickenich - Wegen Körperverletzung hat das Amtsgericht Andernach einen Mann aus Mendig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige einen Mann ins Gesicht geschlagen hatte. Nach Schilderung des Staatsanwaltes befand sich ein 27-jähriger Mann nach einer Feier in der Nickenicher Grillhütte im März vorigen Jahres mit seiner Freundin auf dem Heimweg, als der Mendiger auf ihn eindrosch. Aus heiterem Himmel schlug der Mann im Vorbeilaufen plötzlich zu. Der 27-Jährige ging zu Boden und erlitt eine Prellung am Kopf.

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Mendig/Nickenich – Wegen Körperverletzung hat das Amtsgericht Andernach einen Mann aus Mendig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige einen Mann ins Gesicht geschlagen hatte.

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