Hessen - Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet das Land Hessen, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt einen Lärmschutzbereich durch eine Landesverordnung festzulegen. Dabei ist eine Unterteilung in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone vorgeschrieben.
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Hessen – Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm verpflichtet das Land Hessen, für den erweiterten Verkehrsflughafen Frankfurt einen Lärmschutzbereich durch eine Landesverordnung festzulegen. Dabei ist eine Unterteilung in zwei Tag-Schutzzonen und eine Nacht-Schutzzone vorgeschrieben.