Plus
Mainz

Landkreis muss Eltern Fahrtkosten nur teilweise erstatten

Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen.

Lesezeit: 1 Minute
Mainz - Die Eltern einer Grundschülerin aus dem Kreis Mainz-Bingen müssen die Fahrtkosten ihrer Tochter zur Schule zum Teil selbst tragen. Das Verwaltungsgericht in Mainz hat ihre Klage auf volle Erstattung der Pkw-Fahrtkosten am Montag abgewiesen. Die Familie wohnt auf einem Aussiedlerhof, der rund fünf Kilometer von der Schule entfernt ist. ...