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Mendig

Landesplanung hat an A61 Vorfahrt vor Mendigs Bebauungsplan

Uneingeschränkte Vorfahrt an der A 61/B 262 für das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV): Die Stadt Mendig muss ihren Bebauungsplan im gleichnamigen Gewerbegebiet nach den Vorgaben der Landesplanung ausrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es verwarf damit eine Klage der Stadt.

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Mendig - Uneingeschränkte Vorfahrt an der A 61/B 262 für das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV): Die Stadt Mendig muss ihren Bebauungsplan im gleichnamigen Gewerbegebiet nach den Vorgaben der Landesplanung ausrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es verwarf damit eine Klage der Stadt.Das Gericht urteilte, dass die Stadt nach dem Baugesetzbuch verpflichtet ...