Mendig
Landesplanung hat an A61 Vorfahrt vor Mendigs Bebauungsplan

Mendig - Uneingeschränkte Vorfahrt an der A 61/B 262 für das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV): Die Stadt Mendig muss ihren Bebauungsplan im gleichnamigen Gewerbegebiet nach den Vorgaben der Landesplanung ausrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Es verwarf damit eine Klage der Stadt.

Lesezeit 2 Minuten
Mendig – Uneingeschränkte Vorfahrt an der A 61/B 262 für das Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV): Die Stadt Mendig muss ihren Bebauungsplan im gleichnamigen Gewerbegebiet nach den Vorgaben der Landesplanung ausrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

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