Land ist für Patronatsbauten verantwortlich

Land ist für Patronatsbauten verantwortlich Foto: Carlo Rosenkranz

Patronatsbauten gehen auf die Zeit nach den napoleonischen Kriegen (bis 1801) zurück. In der anschließenden Säkularisation (von saeculum, Kirchenlateinisch: das Weltliche) wurden Kirchen und Klöster enteignet und gingen in staatliche Hände über. Das Prämonstratenserkloster Arnstein wurde 1803 aufgehoben, die Gebäude gingen zunächst an das Herzogtum Nassau über.

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1813 erhielt die katholische Gemeinde Seelbach die Klosterkirche als Pfarrkirche – heute: Pfarrei St. Martin Bad Ems-Nassau. Für die bauliche Erhaltung des Gebäudes ist das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen seiner Patronatsverpflichtung zuständig. 1919 übernahmen deutsche Patres der in Frankreich gegründeten „Ordensgemeinschaft von den Heiligsten Herzen Jesu und Mariens und der ewigen Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes“ die Gebäude der ehemaligen Abtei und errichteten dort einen Wallfahrtsort zum Heiligsten Herzen Jesu. Die Arnsteiner Patres entschieden wegen Überalterung und Nachwuchsmangel, das Kloster Ende 2018 zu verlassen. Im Sommer 2019 zog die griechisch-orthodoxe Schwesterngemeinschaft „Dionysios Trikkis und Stagon“ ein.