Kreis Neuwied - Endlich herrscht Klarheit bezüglich des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes: Auf RZ-Anfrage hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium jetzt erklärt, sich der juristischen Auslegung der meisten Bundesländer anzuschließen.
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Kreis Neuwied – Endlich herrscht Klarheit bezüglich des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes: Auf RZ-Anfrage hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium jetzt erklärt, sich der juristischen Auslegung der meisten Bundesländer anzuschließen.
Das heißt konkret: Private Gärten werden als – so schwammig formuliert es das Gesetz – „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ angesehen.