Plus
Kreis Neuwied

KOPIE_ID_76806/Bürger dürfen Bäume noch fällen

Endlich herrscht Klarheit bezüglich des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes: Auf RZ-Anfrage hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium jetzt erklärt, sich der juristischen Auslegung der meisten Bundesländer anzuschließen.

Lesezeit: 1 Minute
Kreis Neuwied - Endlich herrscht Klarheit bezüglich des geänderten Bundesnaturschutzgesetzes: Auf RZ-Anfrage hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium jetzt erklärt, sich der juristischen Auslegung der meisten Bundesländer anzuschließen. Das heißt konkret: Private Gärten werden als – so schwammig formuliert es das Gesetz – „gärtnerisch genutzte Grundflächen“ angesehen. Sie sind damit von den verschärften ...