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Info: Die Gestaltungsrichtlinie betrifft Gastronomen und Einzelhändler

Die Richtlinie regelt die Gestaltung von Flächen und Objekten, die sich im öffentlichen Raum befinden: Also auf Plätzen, Straßen und Fußgängerwegen.

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Die Richtlinie regelt die Gestaltung von Flächen und Objekten, die für die dauerhafte oder saisonal wiederkehrende Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch private und gewerbliche Nutzer vorgesehen sind. Möblierung: Die Möblierungselemente sollen in Form, Material und Farbe einheitlich pro Gastronomiebetrieb sein und aus hochwertigen Materialen bestehen (Holz, Edelstahl, ...